Der Energieausweis für Ihre Immobilie ist Pflicht
Energiesparverordnung (EnEV) von 2014
Der Energieausweis informiert über die Energieeffizienz eines Gebäudes bzw. einer Wohnung. Es gibt 2 Arten des Energieausweises: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Der Bedarfsausweis erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Der Energieausweis muss schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden und die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Achtung: hier können Fehler mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Mit KAPTEINA IMMOBILIEN sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite. Bei Beauftragung für den Verkauf Ihrer Immobilie lassen wir den Energieausweis von Fachleuten erstellen und übernehmen für Sie die Kosten.
Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Der Energieausweis muss schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden und die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Achtung: hier können Fehler mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Mit KAPTEINA IMMOBILIEN sind Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite. Bei Beauftragung für den Verkauf Ihrer Immobilie lassen wir den Energieausweis von Fachleuten erstellen und übernehmen für Sie die Kosten.

